Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.12.2024 die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung für die Gruben beschlossen.
Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 KAG Bbg sind die Benutzungsgebühren spätestens alle zwei Jahre zu kalkulieren. Die Kalkulation der Schmutzwassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 wurde auf der Grundlage der Kosten der letzten abgeschlossenen Abrechnungszeiträumes sowie den erwarteten Kosten erstellt.
Nach dem Kostendeckungsprinzip des KAG sind die Schmutzwassergebühren an die Kostenentwicklung anzupassen. Auf der Grundlage der Kalkulation der vorliegenden Zahlen für die Jahre 2025/2026, der Preisanpassung durch die AWU, war es erforderlich, ab dem 1. Januar 2025 die Gebühren für die Entsorgung aus abflusslosen Gruben von 25.42 EURO auf 27,33 Euro anzupassen.
Neue Gebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung (Grubenentsorgung) beschlossen
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