Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.12.2024 die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die dezentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage – Grubensatzung – neu beschlossen.
Dabei wurden die Anforderungen an Kleinkläranlagen und an abflusslose Sammelgruben (Beschaffenheit von Sammelgruben, Errichtung einer Übergabemöglichkeit (Saugstutzen)) neu geregelt.
Weiterhin gab es Überarbeitungen im Bereich der Errichtung zentraler Schmutzwasseranlagen, der Stilllegung von Grundstücksentwässerungsanlagen, der Haftung und bein den Ordnungswidrigkeiten.
Neue Entwässerungssatzung für Grundstücke und den Anschluss an die dezentr. öffentl. Schmutzwasserbeseitigungsanlage (Grubensatzung) beschlossen
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