Hinweis zur Eichfrist Ihres Gartenwasserzählers
Bitte beachten Sie, dass Ihr Gartenwasserzähler mit der ausgewiesenen Eichfrist 2022 (Baujahr 2016) ab dem Datum 31.12.2022 nicht mehr geeicht ist und ersetzt werden muss.
Was ist zu beachten?
Wasserzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes und der Eichordnung genügen. Ist die Gültigkeitsdauer der Eichung abgelaufen, erlischt für den Gebührenpflichtigen auch die erteilte Anerkennung des PWZ zum Absetzen des Sprengwassers. Rechtsgrundlage hierfür ist § 34 Abs. 1 Nr. 1, Anlage 7 der Mess- und Eichverordnung (MessEV), wonach hier eine Eichfrist von 6 Jahren gilt.
Mit dem Gebühren- und Vorausleistungsbescheid für das vergangene Jahr 2022 werden Sie in Zukunft auch wieder regelmäßig auf der zweiten Seite des Bescheides über die Erfordernis des Wechsels Ihres Gartenwasserzählers (PWZ) informiert.
Beachten Sie aber bitte, dass der Gebührenpflichtige weiterhin für den rechtzeitigen Wechsel des Wasserzählers, der durch eine zugelassene Fachfirma im Heizungs- und Sanitärbau erfolgen muss, allein verantwortlich ist.
Die Anmeldung des neuen PWZ erfolgt durch das Formular „Antrag auf Gartenwasserzähler (Privatwasserzäher-PWZ)„. Bitte füllen Sie dieses Formular entsprechend der Vorgaben vollständig aus, lassen den Einbau im dafür vorgesehenen Feld von der Fachfirma durch Unterschrift und Stempel bestätigen, Unterschreiben Sie das Formular selbst, mit dem aktuellen Datum, und schicken es per Post oder Mail zum Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Hohen Neuendorf. Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen die beim Eigenbetrieb Abwasser eingehen, auch berücksichtigt werden können. Die Wasser Nord GmbH & Co. KG ist dafür nicht zuständig.