Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Hohen Neuendorf ist bemüht, die genannte Website im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://eigenbetrieb.hohen-neuendorf.de

STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN

Diese Website ist mit der Konformität der EN 301 549 (Kapitel 9), und damit die WCAG 2.1 (Konformitätsstufen A und AA) vereinbar.

ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Grundlage war die vereinfachte Überprüfung auf Basis der BITV-Selbstbewertung (Prüfschritte ab März 2021), technische Analyse mit dem WAVE Web Accessibility Evaluation Tool und Simulation mit dem NVDA Screenreader.

BARRIERE MELDEN! FEEDBACK UND KONTAKTANGABEN

Sind Ihnen Mängel beim Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen?

Durch die Verwendung von veralteten Browsern und Betriebssystemen, durch individuelle Einstellungen oder bei Verwendung von Erweiterungen aus Drittanbieterquellen, kann es u.U. zu Einschränkungen in der Barrierfreiheit kommen, auf die wir keinen Einfluss haben.

Dann kontaktieren Sie uns per Post, E-Mail oder telefonisch oder über unser Hinweisformular und teilen uns die Art der Barrieren mit.

Stadtverwaltung Hohen Neuendorf
Eigenbetrieb Abwasser
Oranienburger Straße 2
16540 Hohen Neuendorf

E-Mail: info@hohen-neuendorf.de
Telefon: 03303 / 528-0
Fax: 03303 / 500751

DURCHSETZUNGSVERFAHREN

Sollten Sie aus oben genannter Kontaktmöglichkeit eine nicht zufriedenstellende Antwort oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht. Sie ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit in der IT zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

KONTAKT

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
Internet: msgiv.brandenburg.de
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de