Regenwasser ist kein Schmutzwasser

Regenwasser ist kein Schmutzwasser

Regenwasser ist kein Schmutzwasser

Niederschlagswasser ist laut § 54 WHG „das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser“ und bildet zusammen mit dem Schmutzwasser das Abwasser. Das Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser ins Gewässer eingeleitet werden, soweit wasserrechtliche, öffentlich-rechtliche Vorschriften bzw. wasserwirtschaftliche Belange dem nicht entgegenstehen.

Das Regenwasser (auch Niederschlagswasser genannt) fällt über die Dach- und sonstigen Gebäudeflächen an. Der Anteil ist ebenfalls stark von der Region abhängig, außerdem ist seine Qualität bzw. Verunreinigung sehr unterschiedlich. Idealerweise wird es über Freiflächen oder Rigolen versickert (siehe Beiträge Regenwasserversickerung und Rigolenversickerung) oder als WC-Spülwasser oder zur Gartenbewässerung verwendet (siehe Beitrag Regenwassernutzung).

Das sogenannte Mischwasser setzt sich aus Schmutz- und Regenwasser zusammen und entsteht, wenn die beiden Wasserarten in einem Kanalsystem geführt bzw. zusammengeleitet werden.

In der Stadt Hohen Neuendorf existiert ein Trennsystem, wonach das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser in getrennten Leitungen abgeführt werden. Es ist strengstens verboten, Niederschlagswasser, dass auf dem privaten Grundstück anfällt, in die Schmutzwasserkanalisation einzuleiten.
Seit längerer Zeit wird festgestellt, dass der Fremdwasseranteil im System zunimmt. Vermutlich in Konsequenz der Starkregenereignisse der letzten Jahre schließen einige Mitmenschen ihre Regenrinnen vermehrt an das Schmutzwassersystem an.

Die Rechtslage schreibt jedoch vor, dass Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück „oberflächennah versickern“ zu lassen. Nicht zuletzt, um den Grundwasserspiegel konstant zu halten und Wasser für Bäume und Pflanzen bereitzustellen. Verschärft wird das Problem durch den hohen Versiegelungsgrad einiger Grundstücke. Die Konsequenz: Bei starkem Regen muss das Schmutzwassersystem eine deutlich höhere Wassermenge transportieren als die, für die die Anlage ausgelegt ist. Neben einer technischen Gefährdung des Netzes wird auch die chemische Reinigungsleistung im Klärwerk beeinträchtigt.

In den nach dem Trennsystem entwässerten Bereichen sind das Schmutz- und Niederschlagswasser den jeweils dafür bestimmten Leitungen zuzuführen. Die Einleitung des Niederschlagswassers in die Schmutzwasserkanalisation darf nach § 5 Abs. 6 Buchst. f) nicht eingeleitet werden und stellt nach § 12 Abs. 1 Buchst. h) eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden.