Störung/Notfall! Was nun?

Störung/Notfall! Was nun?

Bei wem liegt die Zuständigkeit?

Um diese Frage beantworten zu können, muss als erstes die Schadensstelle oder die Verstopfung lokalisiert werden.

  • Befindet sie sich im öffentlichen Bereich, obliegt die Beseitigung dem Eigenbetrieb der Stadt Hohen Neuendorf.
  • Sollte sie sich jedoch auf dem Privatgrundstück befinden, so ist der Grundstückseigentümer / Vermieter zuständig.

Was ist zu tun?

Um eine möglichst schnelle und kostengünstige Lokalisierung durchzuführen, ist es am einfachsten, sich die Abwassermenge im Schmutzwasserübergabeschacht anzusehen. Hat sich dieser bereits mit Abwasser gefüllt, so kann davon ausgegangen werden, dass sich die Schadensstelle in der Anschlussleitung befindet. In diesem Fall sollten Sie sofort den Eigenbetrieb der Stadt Hohen Neuendorf kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise mit einem Mitarbeiter zu besprechen.

Falls der Schmutzwasserübergabeschacht (Revisionsschacht) keinen Rückstau aufweist und das Gerinne relativ trocken ist, kann von einem Schaden im Bereich der privaten Grundleitung ausgegangen werden. In diesem Fall sollte von Ihnen ein Fachbetrieb zur Beseitigung der Verstopfung bzw. des Schadens hinzugezogen werden.

Allgemein kann festgehalten werden, je zeitiger ein Schadensfall entdeckt und lokalisiert werden kann, desto geringer werden die Kosten zum Schadensbild sein. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass der Schmutzwasserübergabeschacht jederzeit zugänglich ist und nicht erst bei einem Schadensfall geortet und freigelegt werden muss.

Störung melden

Bei Störungen im öffentlichen Kanalnetz wählen Sie bitte die Rufnummer der Meldestelle der Berliner Wasserbetriebe: 0800 2927587

Abfall gehört nicht ins Abwasser! Die Toilette ist kein Müllschlucker.

Abwasserbehandlung und Abfallbeseitigung sollten nicht verwechselt werden. Beide sind für ihre speziellen Aufgaben eingerichtet. Immer wieder muss die Kanalisation mit Belastungen fertig werden, für die sie nicht geschaffen wurde. Dabei können Funktionen wichtiger Anlageteile versagen und sogar beschädigt werden.

Deshalb: Abfall gehört nicht ins Abwasser! Die Toilette ist kein Müllschlucker.
Speisereste, Binden, Stoffteile, Zigarettenkippen, Katzenstreu sind nur einige der Abfallstoffe, die in den Restmüll / Biomüll gehören. Diese Stoffe können Abwasseranlagen verstopfen und Pumpen beschädigen und müssen in den Kläranlagen mit zusätzlichem Aufwand wieder herausgeholt und korrekt entsorgt werden. Auch wer Medikamente oder Farbreste auf diese Weise entsorgt, riskiert Substanzen in den Wasserkreislauf zu bringen, die nicht mehr entfernt werden können und somit letztendlich wieder in unsere wichtigste Ressource – das Grundwasser – gelangen.

Feste oder flüssige Stoffe, die nicht in den Ausguss oder die Toilette gehören

  • aggressive Putzmittel
  • können Ihre Rohrleitungen und Dichtungen zerfressen
  • vergiften das Abwasser
  • behindern die biologische Abwasserreinigung

Deshalb gar nicht erst verwenden, besser Saugglocke, Rohrreinigungsspirale und Klobürste benutzen.

Umweltgefährdende Stoffe

Z.B. Säuren und Laugen, Lösungsmittel, Desinfektionsmittel, Abbeizmittel, Holzschutzmittel, Altöl, Farben, Lacke, Pflanzenschutzmittel, Insektenbekämpfungsmittel usw.

  • Vergiften das Abwasser
  • Behindern die biologische Reinigung

Deshalb zu Annahmestellen und mobile Sammlungen der Abfallwirtschaft bzw. Rückgabe an Handel.

Brat- und Frittierfett, Speiseöl

  • Lagert sich hauptsächlich in Ihren Abflußrohren ab
  • Führt zur Verstopfungen in Hausanschlussleitungen und Kanälen

Deshalb erkaltet in den Restmüll.

Medikamente

  • Vergiften das Abwasser
  • Behindern die biologische Reinigung

Deshalb gehören sie in den Restmüll.

Slipeinlagen, Binden, Kondome, Haare, Windeln und Ohrenstäbchen aus Kunststoff

  • Verstopfen Rohre und Kanäle – letzteres behindert und verteuert die Abwasserreinigung

Deshalb in den Restmüll damit.

Speisereste

  • Verstopfen Ihre Rohrleitungen und Kanäle
  • Ziehen Ratten an

Deshalb zum Kompost oder Biomüll.

Zigarettenkippen, Rasierklingen, Korken u. Flaschenverschlüsse usw.

  • Behindern und verteuern die Abwasserreinigung

Deshalb zum Restmüll bzw. Gelber Sack.

Auch Streusplitt, der im Frühjahr von Hofzufahrten, Zugängen und Gehwegen gekehrt wird, ist Restmüll und darf nicht über Straßeneinläufe oder die Schmutzwasserkanalisation „entsorgt“ werden.