Die Stadtverordnetenversammlung hat am 25.04.2024 die Schmutzwassergebührensatzung rückwirkend zum 01.01.2023 beschlossen.
Durch eine verwaltungsgerichtliche Mitteilung im Zuge der Erörterungen der anhängigen Verfahren beim Verwaltungsgericht für das Land Brandenburg wurde darauf hingewiesen, dass die letzten Änderungssatzungen der Schmutzwassergebührensatzung zu Unklarheiten bei der Anwendung für die Erhebung der Schmutzwassergebühr führen könnten.
Die Schmutzwassergebührensatzung wurde seit 2017 viermal durch Änderungsatzungen angepasst. Um die Rechtssicherheit der aktuellen Kalkulationsperiode zu gewährleisten, ist es geboten, diese Satzung als Ganzes rückwirkend zum 01.01.2023 durch Beschluss abzusichern.
Eine rückwirkende Inkraftsetzung einer Satzung darf keine Schlechterstellung der Gebührenschuldner beinhalten. Aus diesem Grund gilt diese Rückwirkung nicht für Ordnungswidrigkeiten.
Die rückwirkende Beschlussfassung der Schmutzwassergebührensatzung zum 01.01.2023 hat inhaltlich keine Änderungen gegenüber der alten Fassung der 4. Änderung vom 17.11.2022, die am 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Auf der Grundlage der Kalkulation der Schmutzwassergebühren für die Jahre 2023/2024 beträgt ab dem 1. Januar 2023 die Gebühr für die öffentliche Schmutzwasserentsorgung 3,13 EURO.