Mit der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2023, die Ihnen Anfang 2024 zugehen wird, erfolgt auch die Berücksichtigung Ihres Gartenwasserszählers (PWZ). Die Abrechnung erfolgt durch Eintragung des abgelesenen Zählerstands zum Stichtag auf der Zählerkarte, die durch die Wasser Nord GmbH & Co.KG Anfang Dezember 2023 zugesandt wird. Der gemeldete Zählerstand des PWZ wird dann mit der angefallenen Trinkwassermenge und somit mit der Menge des Abwasseraufkommens verrechnet.
Sollte Ihr PWZ nicht berücksichtigt worden sein, so kann dieses verschiedene Gründe haben. Bitte schauen Sie nach, ob Sie den Zähler ordnungsgemäß angemeldet, den Zählerstand zum Jahresende online oder mittels Zählerkarte gemeldet haben oder ob Ihr Zähler die Eichfrist zum 31.12.2022 oder davor verloren hat.
Der Eigenbetrieb Abwasser Hohen Neuendorf weißt alle Besitzerinnen und Besitzer von Privatwasserzählern (auch Gartenwasserzähler genannt) darauf hin, die Eichfrist dieser zu überprüfen und bei Ablauf der Eichfrist einen entsprechenden Wechsel vorzunehmen. Zähler mit einem Herstellungsdatum 2017 gelten ab 31. Dezember 2023 als nicht mehr geeicht und müssen ausgetauscht werden. Ist die Gültigkeitsdauer der Eichung abgelaufen, erlischt für den Gebührenpflichtigen auch die erteilte Anerkennung des Privatwasserzählers zum Absetzen des Sprengwassers. Rechtsgrundlage hierfür ist § 34 Abs. 1 Nr. 1, Anlage 7 der Mess- und Eichverordnung (MessEV), wonach eine Eichfrist von sechs Jahren gilt.
Melden Sie sich bitte dann entweder per Mail oder telefonisch beim Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Hohen Neuendorf zu Klärung des Sachverhaltes. Die Anmeldung des neuen Privatwasserzählers für Hohen Neuendorf kann durch das Formular „Antrag auf Gartenwasserzähler (Privatwasserzähler-PWZ)“ vorgenommen werden. Der Antrag kann auf der Webseite des Eigenbetriebs Abwasser https://eigenbetrieb.hohen-neuendorf.de/dokumente/ heruntergeladen werden oder am Sitz des Eigenbetriebs, Gewerbestraße 5-7, 16540 Hohen Neuendorf, im Eingangsbereich, abgeholt werden.