Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.11.2022 die 2. Änderungssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung beschlossen. Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 KAG Bbg sind die Benutzungsgebühren spätestens alle zwei Jahre zu kalkulieren. Die Kalkulation der Schmutzwassergebühren für die Jahre 2023 und 2024 wurde auf der Grundlage der Kosten der letzten abgeschlossenen Abrechnungszeiträumes sowie den erwarteten Kosten gemäß der Ausschreibung vom 04.10.2022 erstellt. Nach dem Kostendeckungsprinzip des KAG sind die Schmutzwassergebühren an die Kostenentwicklung anzupassen. Auf der Grundlage der Kalkulation der vorliegenden Zahlen für die Jahre 2023/2024, war es erforderlich, ab dem 1. Januar 2023 die Gebühren für die Entsorgung aus abflusslosen Gruben von 18.23 EURO auf 25,42 Euro anzupassen.
2. Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebühren der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung beschlossen
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