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Jahresverbrauchsrechnung 2022 – Abrechnung des Privatwasserzählers (PWZ) für Gartenwasser

Veröffentlicht: vor 2 Wochen

Mit der Jahresverbrauchsabrechnung mit Datum vom 19.01.2023 für das Jahr 2022, die Ihnen in den nächsten Tagen zugeht, erfolgt auch die Berücksichtigung Ihres Gartenwasserszählers (PWZ).  Die Abrechnung erfolgt durch Eintragung des abgelesenen Zählerstands zum Stichtag auf der Zählerkarte, die durch die Wasser Nord GmbH & Co.KG zum Ende eines Jahres zugesandt wird. Der gemeldete Zählerstand des PWZ wird dann mit der angefallenen Trinkwassermenge verrechnet und somit mit der Menge des Abwasseraufkommens verrechnet.
Sollte Ihr PWZ nicht berücksichtigt worden sein, so kann dieses verschiedene Gründe haben. Bitte schauen Sie nach, ob Sie den Zähler ordnungsgemäß angemeldet, den Zählerstand zum Jahresende online oder mittels Zählerkarte gemeldet haben oder ob Ihr Zähler die Eichfrist zum 31.12.2021 oder davor verloren hat.

Melden Sie sich bitte dann entweder per Mail oder telefonisch beim Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Hohen Neuendorf zu Klärung des Sachverhaltes.

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