Die Stadtverordnetenversammlung hat am 20.03.2025 die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die zentrale öffentliche
Schmutzwasserbeseitigungsanlage – Schmutzwasserbeseitigungssatzung – rückwirkend zum 01.01.2025 neu beschlossen.
Neu ist, dass zur öffentlichen Schmutzwasseranlage neben dem gesamtem öffentliche Entwässerungsnetz einschließlich aller technischen Einrichtungen, wie z. B. Leitungsnetze, Abwasserpumpwerke, Hauspumpwerke (z.B. Druckpumpen, Vakuumpumpen), Rückhaltebecken, Betriebshöfe, bis zur Grundstücksgrenze geht, mit Ausnahme des zweiten und jedes weiteren Grundstücksanschlusses für das Grundstück sowie der Hausanschlüsse
Schmutzwasserbeseiti-gungssatzung neu
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