Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.12.2024 die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die zentrale öffentliche
Schmutzwasserbeseitigungsanlage – Schmutzwasserbeseitigungssatzung – neu beschlossen.
Neu ist, dass zur öffentlichen Schmutzwasseranlage neben dem gesamtem öffentliche Entwässerungsnetz einschließlich aller technischen Einrichtungen, wie z. B. Leitungsnetze, Abwasserpumpwerke, Hauspumpwerke (z.B. Druckpumpen, Vakuumpumpen), Rückhaltebecken, Betriebshöfe, jetzt auch die Grundstücksanschlüsse bis zum Revisionsschacht, mit Ausnahme der Hausanschlüsse, gehören.
Weiterhin gab es Überarbeitungen im Bereich der Indirekteinleiterüberwachung zum Zwecke der Abscheidung von Fetten und Ölen im § 4, Klarstellung der Haftung, Ergänzungen im Bereich der Ordnungswidrigkeitn und redaktionelle Überarbeitungen.