Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.11.2022 die 4. Änderungssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung beschlossen.
Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG Bbg) vom 31. März 2004, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2019, hat die Stadt Hohen Neuendorf für die Nutzung der öffentlichen Schmutzwasseranlage Gebühren zu erheben. Die Benutzungsgebühren sollen die voraussichtlichen Kosten decken (Kostendeckungsprinzip).
Die Änderung in § 2 Absatz 4 in zwei Separate, den Absätze 4, für die Absetzung der Wassermengen, die nicht in die Kanalisation gelangt sind (z. B. PWZ) und den Absatz 5, für die Absetzung der Wassermengen bei Rohrbrüchen, ist für eine bessere Verständlichkeit und Klarstellung gegenüber den Bürgern erforderlich.
Die dabei verkürzte Zeit der Einreichung ist deshalb erforderlich, da die Zweimonatsfrist mit der Jahresabschlussrechnung des vergangenen Jahres und der 1. Abschlagszahlung kollidierte. Die Jahresabschlussrechnung erfolgt in der Regel Ende Januar bis Anfang Februar. Nachmeldungen waren aber bis Ende Februar möglich, sodass diese nicht mehr für das vorherige Jahr berücksichtigt werden konnten. Gleichzeitig war zum 01.03. eines Jahres die 1. Abschlagszahlung fällig, die dann unter Umständen nicht richtig war.
Bei der Frist bei Rohrbrüchen ist eine Gleichschaltung mit der Frist der Nachmeldungen geboten, damit eine einheitliche Frist gilt.
Die Änderung der Zahlungsfrist auf 14 Tagen in § 7 Abs. 3 ist auf Grund der oben genannten Gründe geboten, da ansonsten wiederum eine Kollision mit der 1. Abschlagszahlung auftreten würde.
Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 KAG Bbg sind die Benutzungsgebühren spätestens alle zwei Jahre zu kalkulieren. Die Kalkulation der Schmutzwassergebühren für die Jahre 2023 und 2024, entsprechend § 6 des KAG Bbg, wurde auf der Grundlage der Kosten der letzten abgeschlossenen Abrechnungszeiträume sowie den erwarteten Kosten gemäß Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Abwasser erstellt. Nach dem Kostendeckungsprinzip des KAG sind die Schmutzwassergebühren an die Kostenentwicklung anzupassen.
Auf der Grundlage der Kalkulation der Schmutzwassergebühren für die Jahre 2023/2024 ist es erforderlich geworden, ab dem 1. Januar 2023 die Gebühren für die öffentliche Schmutzwasserentsorgung von 2,89 EURO auf 3,13 EURO anzupassen.