Herzlich Willkommen beim Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Hohen Neuendorf

Die Schmutzwasserentsorgung in Hohen Neuendorf wird durch den Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Hohen Neuendorf wahrgenommen. Er wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich selbständiger Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt.
Auf den folgenden Seiten möchte sich Ihnen der Eigenbetrieb Abwasser vorstellen und über seine Aufgaben, seine technischen Einrichtungen und Dienstleistungen informieren. Ebenso finden Sie an dieser Stelle alle notwendigen Formulare, Vorschriften und Informationen rund um Ihre Schmutzwasserentsorgung und Ihren Gartenwasserzähler.

Info der Wasser Nord zur Trinkwasserablesung:
Auf den Ablesekarten für alle Zähler die nicht über Funk ausgelesen werden können, ist ab diesem Jahr ein QR-Code aufgedruckt, der den Kunden direkt auf das Online-Erfassungsportal verlinkt. Dort sind dann auch die Kundendaten vorausgefüllt, so dass nur noch die Sicherheitsabfrage beantworten bzw. die Zeichenfolge eingegeben werden muss. Der Versand der Ablesekarten erfolgt zum 01.12.2023.
Die Funkauslesung wird dann ab dem 02.01.2024 durchgeführt.

Aktuelle Informationen rund ums Abwasser

Wechsel Ihres Gartenwasserzählers (PWZ)

Zum Jahresanfang 2024 war es wieder einmal soweit, seinen Gartenwasserzähler auf eine gültige Eichung zu kontrollieren.
Nach § 37 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) müssen Privatwasserzähler, auch Kaltwasserzähler genannt, aktuell geeicht sein, wenn sie für die Absetzung des Trinkwassers vom Abwasser verwendet werden sollen. Die Gültigkeitsdauer der Eichung ist, gemäß § 34 der Mess- und Eichverordnung i.V.m. Anlage 7, auf 6 Jahre befristet. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem das Messgerät geeicht wurde und läuft zum Ende der Eichfrist zum 31.12. des Jahres aus.
In diesem Jahr war es somit erforderlich, alle Gartenwasserzähler mit der Eichfrist „2017“ ab dem 31.12.2023 zu wechseln.

Beachten Sie aber bitte, dass der Gebührenpflichtige für den rechtzeitigen Wechsel des Wasserzählers, der durch eine zugelassene Fachfirma im Heizungs- und Sanitärbau erfolgen muss, allein verantwortlich ist.

Vorsorglich wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Verwendung ungeeichter Zähler einen Rechtsverstoß darstellt.

Informationen zur Jahresverbrauchsrechnung 2023 – Abrechnung und Anzeige Ihres Privatwasserzählers (PWZ) für Gartenwasser

Mit der Jahresverbrauchsabrechnung  für das Jahr 2023, die Ihnen Anfang 2024 zugehen wird, erfolgt auch die Berücksichtigung Ihres Gartenwasserszählers (PWZ).  Die Abrechnung erfolgt durch Eintragung des abgelesenen Zählerstands zum Stichtag auf der Zählerkarte, die durch die Wasser Nord GmbH & Co.KG Anfang Dezember 2023 zugesandt wird. Der gemeldete Zählerstand des PWZ wird dann mit der angefallenen Trinkwassermenge und somit mit der Menge des Abwasseraufkommens verrechnet.
Sollte Ihr PWZ nicht berücksichtigt worden sein, so kann dieses verschiedene Gründe haben. Bitte schauen Sie nach, ob Sie den Zähler ordnungsgemäß angemeldet, den Zählerstand zum Jahresende online oder mittels Zählerkarte gemeldet haben oder ob Ihr Zähler die Eichfrist zum 31.12.2022 oder davor verloren hat.

Melden Sie sich bitte dann entweder per Mail oder telefonisch beim Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Hohen Neuendorf zu Klärung des Sachverhaltes. Die Anmeldung des neuen Privatwasserzählers für Hohen Neuendorf kann durch das Formular „Antrag auf Gartenwasserzähler (Privatwasserzähler-PWZ)“ vorgenommen werden. Der Antrag kann auf der Webseite des Eigenbetriebs Abwasser https://eigenbetrieb.hohen-neuendorf.de/dokumente/ heruntergeladen werden oder am Sitz des Eigenbetriebs, Gewerbestraße 5-7, 16540 Hohen Neuendorf, im Eingangsbereich, abgeholt werden.

Nach § 37 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) müssen Privatwasserzähler, auch Kaltwasserzähler genannt, aktuell geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden.

Die Gültigkeitsdauer der Eichung ist, gemäß § 34 der Mess- und Eichverordnung i.V.m. Anlage 7, auf 6 Jahre befristet.

Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem das Messgerät geeicht wurde und läuft zum Ende der Eichfrist am 31.12. des Jahres aus. Folgend darauf muss dann ein neuer Kaltwasserzähler installiert werden.

Ist zum Beispiel der PWZ im Jahre 2017 geeicht worden, so endete seine 6-jährige Eichgültigkeitsdauer am 31. Dezember 2023. Der Zähler müsste dann spätestens Anfang 2024 vor einer erneuten Verwendung erneuert und angemeldet werden müssen.

In der Beratung des Hauptausschusses vom 01.03.2022 wurde festgehalten, dass auf der Grundlage der rechtsverbindlichen Mess- und Eichverordnung und der Schmutzwassergebührensatzung i.V. mit der Schmutzwasserbeseitigungssatzung der Stadt Hohen Neuendorf, für Kaltwasserzähler, die die Eichfrist überschritten haben, keinerlei Ermessensspielraum für eine Kulanzregelung besteht.

Somit können Privatwasserzähler, die das Eichdatum 2016 oder älter aufweisen, nicht mehr berücksichtigt werden.

Amtsblätter der Stadt Hohen Neuendorf

https://hohen-neuendorf.de/de/rathaus-politik/amtsblatt

Vorsorglich wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Verwendung ungeeichter Zähler einen Rechtsverstoß darstellt.
Mit dem Gebühren- und Vorausleistungsbescheid werden Sie regelmäßig auf der zweiten Seite des Bescheides über die Erfordernis des Wechsels Ihres Gartenwasserzählers (PWZ) informiert.
Beachten Sie aber bitte, dass der Gebührenpflichtige weiterhin für den rechtzeitigen Wechsel des Wasserzählers, der durch eine zugelassene Fachfirma im Heizungs- und Sanitärbau erfolgen muss, allein verantwortlich ist.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

https://eigenbetrieb.hohen-neuendorf.de/gartenwasserzaehler/

Hinweis zur möglichen Befundprüfung, ob der betroffenen PWZ noch in der Eichtolleranz liegt:

Besteht für den Gebührenpflichtigen das Interesse, die gemessene Gartenwassermenge berücksichtigt zu bekommen, so kann der betroffene Wasserzähler einmalig nachträglich anerkannt werden, nachdem er in einer staatlich anerkannten Prüfstelle durch eine Befundprüfung geprüft wurde. Dabei muss er die wesentlichen Anforderungen gemäß § 6 Abs. 2 MessEG, die sonstigen Anforderungen des Zertifikats und die Verkehrsfehlergrenzen nach (§ 39 Abs. 1 MessEG), die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens galten, erfüllen bzw. einhalten.

Eine Befundprüfung kann von jedem Besitzer genannter Messgeräte kostenpflichtig bei den zuständigen anerkannten Prüfstellen beauftragt werden. Bei dieser Prüfung wird festgestellt, ob das Messgerät den eichrechtlichen Vorschriften entspricht.

Für die technische und kaufmännische Betriebsführung sowie den Kundenservice hat die Stadt Hohen Neuendorf die Wasser Nord GmbH & Co.KG beauftragt. Sollten Sie Fragen zum Trinkwasser oder zur Abrechnung des Schmutzwassers haben, so finden Sie dazu auf der Webseite der Wasser Nord GmbH & Co.KG alle Informationen und Ihre Ansprechpartner im Kundenservice.

Hinweis zur Eichfrist Ihres Gartenwasserzählers

Bitte beachten Sie, dass Ihr Gartenwasserzähler mit der ausgewiesenen Eichfrist 2023 (Baujahr 2017)  ab dem Datum 31.12.2023 nicht mehr geeicht ist und ersetzt werden muss.

Was ist zu beachten?

Wasserzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes und der Eichordnung genügen. Ist die Gültigkeitsdauer der Eichung abgelaufen, erlischt für den Gebührenpflichtigen auch die erteilte Anerkennung des PWZ zum Absetzen des Sprengwassers. Rechtsgrundlage hierfür ist § 34 Abs. 1 Nr. 1, Anlage 7 der Mess- und Eichverordnung (MessEV), wonach hier eine Eichfrist von 6 Jahren gilt.

Mit dem Gebühren- und Vorausleistungsbescheid für das vergangene Jahr 2022 werden Sie in Zukunft auch wieder regelmäßig auf der zweiten Seite des Bescheides über die Erfordernis des Wechsels Ihres Gartenwasserzählers (PWZ) informiert.
Beachten Sie aber bitte, dass der Gebührenpflichtige weiterhin für den rechtzeitigen Wechsel des Wasserzählers, der durch eine zugelassene Fachfirma im Heizungs- und Sanitärbau erfolgen muss, allein verantwortlich ist.

Die Anmeldung des neuen PWZ erfolgt durch das Formular „Antrag auf Gartenwasserzähler (Privatwasserzäher-PWZ)„. Bitte füllen Sie dieses Formular entsprechend der Vorgaben vollständig aus, lassen den Einbau im dafür vorgesehenen Feld von der Fachfirma durch Unterschrift und Stempel bestätigen, Unterschreiben Sie das Formular selbst, mit dem aktuellen Datum, und schicken es per Post oder Mail zum Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Hohen Neuendorf. Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen die beim Eigenbetrieb Abwasser eingehen, auch berücksichtigt werden können. Die Wasser Nord GmbH & Co. KG ist dafür nicht zuständig.

Abfall gehört nicht ins Abwasser! Die Toilette ist kein Müllschlucker.

Der Eigenbetrieb Abwasser Stadt Hohen Neuendorf bittet aus gegebenen Anlass die Bürgerinnen und Bürger bei der Entsorgung von Abfällen im häuslichen Bereich um besondere Umsicht.

» Diese Dinge gehören nicht ins Abwasser!

Der 1991 gegründete Zweckverband Niederbarnim-Pinnow wurde als Folge des Zusammenschlusses der Gemeinden Hohen Neuendorf, Bergfelde und Borgsdorf 1995 in Eigenbetrieb Abwasser Stadt Hohen Neuendorf umgewandelt. Bei dem Eigenbetrieb handelt es sich um einen rechtlich unselbständigen Betrieb, der finanziell und organisatorisch selbstständig ist. Träger der Einrichtung ist die Stadt Hohen Neuendorf.

Was ist Abwasser?

Als Abwasser bezeichnet man Schmutz- und Niederschlagswasser.

Schmutzwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser. Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.

Niederschlagswasser ist das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelte und abfließende Wasser. Die Stadt Hohen Neuendorf hat für das anfallende Schmutzwasser und das Regenwasser ein Trennsystem. Verantwortlich für das Regenwasser ist dabei das Bauamt der Stadt Hohen Neuendorf.

Welche Aufgaben hat der Eigenbetrieb Abwasser?

Aufgabe des Eigenbetriebes ist das schadlose Ableiten des Schmutzwassers des Gemeindegebietes um es der Aufbereitung zuzuführen, dies dient dem Allgemeinwohl und geschieht ohne Absicht auf dauerhafte Gewinnerzielung.

Die Abwasserbeseitigung wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich selbständiger kommunaler Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit durch den Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Hohen Neuendorf betrieben.

Auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung können dem Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Hohen Neuendorf auch andere Aufgaben übertragen werden, soweit dies mit den Vorgaben der Kommunalverfassung in Einklang steht.