Über den Eigenbetrieb Abwasser

Über den Eigenbetrieb Abwasser

Entstehung des Eigenbetriebs

Der 1991 gegründete Zweckverband Niederbarnim-Pinnow wurde als Folge des Zusammenschlusses der Gemeinden Hohen Neuendorf, Bergfelde und Borgsdorf 1995 in einen Eigenbetrieb umgewandelt. Bei dem Eigenbetrieb handelt es sich um einen rechtlich unselbständigen Betrieb, der finanziell und organisatorisch selbstständig ist. Träger der Einrichtung ist die Stadt Hohen Neuendorf.

Organe des Eigenbetriebs

Die Rechtsverhältnisse des Eigenbetriebes werden durch die von der Stadtverordneten erlassene Betriebssatzung geregelt. Organe des Betriebes sind entsprechend den Regelungen in der Satzung:

  • der Werkausschuss vertreten durch den Hauptausschuss,
  • die Stadtverordnetenversammlung
  • der Bürgermeister in Personalunion als Werkleiter

Aufgabe des Eigenbetriebs

ist die Beseitigung des auf der Gemarkung angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung (öffentliche Abwasserbeseitigung).

Satzungen

Grundlage für die Rechtsbeziehung zwischen dem Eigenbetrieb und den Entsorgungspflichtigen ist neben der Schmutzwassergebühren- und der Schmutzwasserbeitrags-und Kostenersatzsatzung, die Schmutzwasserbeseitigungssatzung der Stadt Hohen Neuendorf vom 29.06.2017, die am 06.07.2017 in Kraft getreten ist.

Wirtschaftsführung, Rechnungswesen

Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen gelten die Bestimmungen und Vorschriften des § 93 der Kommunalverfassung sinngemäß. Maßgebend ist insbesondere die Eigenbetriebsverordnung (EigV) vom 26. März 2009 in der jeweils gültigen Fassung.