Bei wem liegt die Zuständigkeit?
Um diese Frage beantworten zu können, muss als erstes die Schadensstelle oder die Verstopfung lokalisiert werden.
- Befindet sie sich im öffentlichen Bereich, obliegt die Beseitigung dem Eigenbetrieb der Stadt Hohen Neuendorf.
- Sollte sie sich jedoch auf dem Privatgrundstück befinden, so ist der Grundstückseigentümer / Vermieter zuständig.