Regenwasser ist kein Schmutzwasser
Niederschlagswasser ist laut § 54 WHG „das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser“ und bildet zusammen mit dem Schmutzwasser das Abwasser. Das Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser ins Gewässer eingeleitet werden, soweit wasserrechtliche, öffentlich-rechtliche Vorschriften bzw. wasserwirtschaftliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Das Regenwasser (auch Niederschlagswasser genannt) fällt über die Dach- und sonstigen Gebäudeflächen an. Der Anteil ist ebenfalls stark von der Region abhängig, außerdem ist seine Qualität bzw. Verunreinigung sehr unterschiedlich. Idealerweise wird es über Freiflächen oder Rigolen versickert (siehe Beiträge Regenwasserversickerung und Rigolenversickerung) oder als WC-Spülwasser oder zur Gartenbewässerung verwendet (siehe Beitrag Regenwassernutzung).
Das sogenannte Mischwasser setzt sich aus Schmutz- und Regenwasser zusammen und entsteht, wenn die beiden Wasserarten in einem Kanalsystem geführt bzw. zusammengeleitet werden.