Indirekteinleiter
Indirekteinleitungen sind Einleitungen von Abwasser die nicht direkt in Gewässer eingeleitet werden, sondern über öffentliche Abwasseranlagen entweder zentral über das öffentliche Kanalnetz oder dezentral per Abfuhr aus einer Sammelgrube der kommunalen Kläranlage zugeleitet werden. Abwässer aus Industrie- und Gewerbebetrieben enthalten oftmals schädliche Inhaltsstoffe, die nur schwer oder gar nicht in den Kläranlagen abgebaut werden können.
Im Stadtgebiet Hohen Neuendorf besteht eine Beantragungspflicht für Indirekteinleiter folgender Branchen :
- Kfz-Betriebe, Fahrzeugwaschplätze mit z.B. Ölabscheider (Erhebungsbogen KFZ-Tankstelle-Waschanlage-Werkstatt.pdf)
- Gewerbe mit gastronomischem Betrieb mit z.B. Fettabscheider (Erhebungsbogen Lebensmittel-Gastronomie.pdf)
- Arztpraxis- Zahnarzt- Kieferorthopäden- Chirurgie (Erhebungsbogen Arztpraxen.pdf)
Solche Schadstoffe müssen durch geeignete Abwasserbehandlungsanlagen ferngehalten werden, um die Grenzwerte zur Abwassereinleitung einzuhalten.