Der Hausanschluss ist die Leitungsstrecke von der privaten Grundstücksgrenze einschließlich des Revisionsschachtes bis zum Wohngebäude (Hausanschluss), wobei ein eventuell vorhandenes Hauspumpwerk kein Bestandteil des Hausanschlusses ist, sondern zur öffentlichen Schmutzwasseranlage gehört.
Wenn Sie Ihre Hausanschlussleitung an einen vorhandenen Grundstücksanschluss anschießen, einen zusätzlichen Hausanschluss benötigen oder den Hausanschluss schließen möchten, so müssen Sie dieses vorher beim Eigenbetrieb Abwasser über das Formular „Anzeige Schmutzwasseranschluss an eine vorhandene Anlage“ beantragen. Der Eigenbetrieb Abwasser prüft diesen Antrag und erteilt eine Genehmigung für die Bauarbeiten. Der genehmigte Antrag wird Ihnen dann als Nachweis und zur Vorlage beim Baubetrieb zugestellt.
Ohne diese Genehmigung dürfen die Arbeiten nicht ausgeführt.
Entwässerungsanlagen sind nach DIN 1986-30, DIN EN 752-7 und den Bestimmungen der jeweiligen Abwassersatzungen vom Eigentümer zu betreiben und in Stand zu halten. Sie sind durch regelmäßige Zustandserfassung auf einwandfreie Funktionen und Mängelfreiheit zu prüfen und durch entsprechende Instandhaltungsmaßnahmen in betriebsbereitem und betriebssicherem Zustand zu halten.
Nähere Erklärungen vermittelt Ihnen das Schema „Grundstücksanschluss“ auf dieser Seite.