Der Grundstücksanschluss ist der Teil der öffentlichen Anlage, der sich zwischen dem öffentlichen Schmutzwasserkanal und dem Revisionsschacht auf dem Privatgrundstück befindet.
Alle Arbeiten am öffentlichen Grundstücksanschluss dürfen nur durch den Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Hohen Neuendorf oder einem von ihm Beauftragten wahrgenommen werden. Über die anstehenden Arbeiten wird der Eigentümer des betroffenen Grundstückes rechtzeitig informiert.
Hat Ihr Grundstück keinen Grundstücksanschluss zur öffentlichen Entwässerungsanlage oder benötigen Sie einen zusätzlichen Anschluss, so müssen Sie diesen beim Eigenbetrieb Abwasser mittels dem Formular „Entwässerungsantrag“ zur Genehmigung beantragen.
Entwässerungsanlagen sind nach DIN 1986-30, DIN EN 752-7 und den Bestimmungen der jeweiligen Abwassersatzungen zu betreiben und in Stand zu halten. Sie sind durch regelmäßige Zustandserfassung auf einwandfreie Funktionen und Mängelfreiheit zu prüfen und durch entsprechende Instandhaltungsmaßnahmen in betriebsbereitem und betriebssicherem Zustand zu halten.
Der Durchmesser der Anschlussleitung beträgt in der Regel 150 mm und wird bis etwa 1,00 m auf das Grundstück gelegt. Ausnahmen können bei Bedarf zugelassen werden.
Nähere Erklärungen vermittelt Ihnen das „Schema öffentliche- und private Schmutzwasseranlage“ auf dieser Seite.