Schmutzwassergebühr
Ab dem 01.01.2023 beträgt der Gebührensatz für die Mengengebühr 3,13 € je m³ Schmutzwasser.
Zur Deckung der laufenden Kosten für den Betrieb der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigung, erhebt die Stadt Hohen Neuendorf eine Schmutzwassergebühr. Dabei bilden sämtliche Anlagen des Eigenbetriebes der Abwasserbeseitigung der Stadt Hohen Neuendorf eine einheitliche Einrichtung.
Gebührenpflichtig ist, wer Schmutzwasser in die Anlagen der öffentlichen Schmutzwasserentsorgung einleitet. Nach § 6 Schmutzwassergebührensatzung der Stadt Hohen Neuendorf kann das neben dem Grundstückseigentümer auch der Erbbauberechtigte, der Nießbraucher oder auch der Verfügungs- oder Nutzungsberechtigte sein.
Die Grundlagen für die Schmutzwassergebühren sind in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigung geregelt. Die Grundgebühr ist im § 4 Abs. 2 der Satzung geregelt.
Die Gebühren sind so kalkuliert, dass die laufenden Ausgaben der Abwasserbeseitigung abzüglich der Einnahmen möglichst gedeckt werden. Die Abwasserbeseitigung ist durch einen hohen Anteil an Fixkosten (Vorhaltekosten 75 % bis 85 %) geprägt.