Gebühren und Beiträge

Gebühren und Beiträge

Schmutzwassergebühr

Ab dem 01.01.2023 beträgt der Gebührensatz für die Mengengebühr 3,13 € je m³ Schmutzwasser.

Zur Deckung der laufenden Kosten für den Betrieb der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigung, erhebt die Stadt Hohen Neuendorf eine Schmutzwassergebühr. Dabei bilden sämtliche Anlagen des Eigenbetriebes der Abwasserbeseitigung der Stadt Hohen Neuendorf eine einheitliche Einrichtung.

Gebührenpflichtig ist, wer Schmutzwasser in die Anlagen der öffentlichen Schmutzwasserentsorgung einleitet. Nach § 6 Schmutzwassergebührensatzung der Stadt Hohen Neuendorf kann das neben dem Grundstückseigentümer auch der Erbbauberechtigte, der Nießbraucher oder auch der Verfügungs- oder Nutzungsberechtigte sein.

Die Grundlagen für die Schmutzwassergebühren sind in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigung geregelt. Die Grundgebühr ist im § 4 Abs. 2 der Satzung geregelt.

Die Gebühren sind so kalkuliert, dass die laufenden Ausgaben der Abwasserbeseitigung abzüglich der Einnahmen möglichst gedeckt werden. Die Abwasserbeseitigung ist durch einen hohen Anteil an Fixkosten (Vorhaltekosten 75 % bis 85 %) geprägt.

Schmutzwasserbeitrag

Der Beitragssatz beträgt 3,48 € je Quadratmeter, der nach § 4 und § 5 beitragspflichtigen modifizierten Grundstücksfläche.

Die Stadt Hohen Neuendorf erhebt Schmutzwasseranschlussbeiträge für die erstmalige Herstellung und Anschaffung der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage (öffentlicher Abwasserkanal).

Für Grundstücke, für die die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentlichen Versorgungs- und Schmutzwasseranlagen besteht, erhebt die Stadt zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe, der erstmaligen Herstellung, Anschaffung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen, einen Beitrag. Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche mit dem Nutzungsfaktor.

Die Grundlagen für den Schmutzwasserbeitrag sind in der Schmutzwasserbeitrags- und Kostenersatzsatzung geregelt.

Kostenersatz

Auf der Grundlage des § 10 des Kommunalen Abgabengesetzes Brandenburg (KAG), können die Gemeinden und Gemeindeverbände bestimmen, dass ihnen der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung eines Haus- oder Grundstücksanschlusses an Versorgungsleitungen und Abwasserbeseitigungsanlagen ersetzt werden.

Der Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Schmutzwassersammelleitung und der Kostenersatz ist in der Schmutzwasserbeitrags- und Kostenersatzsatzung der Stadt Hohen Neuendorf ab § 12 ff geregelt Danach ist der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Stadt zu ersetzen (Kostenersatz). Dem Grundstückseigentümer trifft hier also die Kostenlast für den Bereich ab der öffentlichen Schmutzwasserleitung bis zur Grundstücksgrenze.

Der Kostenersatz wird auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten für jeden Grundstücksanschluss ermittelt. Er entsteht mit der endgültigen Herstellung des Grundstücksanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme.