Wer muss handeln?
Um diese Frage beantworten zu können, muss zunächst die Schadensstelle oder die Verstopfung lokalisiert werden.
- Befindet sie sich im öffentlichen Bereich – also von der Straße bis zum Revisionsschacht -, obliegt die Beseitigung dem Eigenbetrieb der Stadt Hohen Neuendorf.
- Sollte sie sich jedoch auf dem Privatgrundstück – ab dem Revisionsschacht (inklusiv) bis zum Haus – befinden, so ist der Grundstückseigentümer / Vermieter zuständig.




