Ein Sonderentwässerungsverfahren wird seit Ende der 1960er Jahre in Deutschland bei ungünstigen Geländebedingungen eingesetzt. Kann das Abwasser nicht im freien Gefälle zur nächstliegenden Kanalisation fließen, führt die Stadt aus technischen bzw. wirtschaftlichen Gründen die Entwässerung mittels eines Druckentwässerungsnetzes durch, so wird für die Entwässerung des betroffenen Grundstücks ein ausreichend bemessenes Hauspumpwerk auf dem anzuschließenden Grundstück errichtet. In diesen Fällen sind Leitungsnetz und Hauspumpwerk durch unentgeltliche Eintragung einer entsprechenden Dienstbarkeit grundbuchlich abzusichern. Die Herstellung, Unterhaltung und Erneuerung dieser Anlagen sowie die Eintragungskosten für die grundbuchliche Sicherung der Anlagen, trägt die Stadt. Die Anlage ist damit Teil der öffentlichen Einrichtung zur Schmutzwasserbeseitigung und wird an das private Stromnetzt des Hauseigentümers angeschlossen.
Die für den Betrieb des Hauspumpwerkes anfallenden Energiekosten werden dem Grundstückseigentümer einmal jährlich mit dem Abwassergebührenbescheid erstattet.